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Beschäftigung

Einwanderungsformalitäten für auswärtige Hochschulabgänger (IANG)

Auswärtige Hochschulabgänger, die einen ersten Abschluss oder eine höhere Qualifikation in einem örtlich anerkannten Vollzeitprogramm in Hongkong erworben haben, können sich darum bewerben, ohne weitere Aufenthaltsbedingungen 12 Monate in Hongkong zu bleiben bzw. dorthin zurückzukehren. Sie brauchen nicht einmal ein Stellenangebot, um dieses Angebot zu beanspruchen, wenn sie sich innerhalb von 6 Monaten nach dem Studienabschluss bewerben.

Personen, die unter den IANG zugelassen wurden, können innerhalb von 4 Wochen vor dem Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung um eine Aufenthaltsverlängerung ansuchen. Beim Ansuchen um eine Verlängerung müssen auswärtige Studenten ein Stellenangebot haben, das dem Niveau eines herkömmlichen Studienabgängers entspricht, und die Entlohnung muss dem Marktwert angepasst sein. Diejenigen, die ein Unternehmen im Sonderverwaltungsgebiet Hongkong gegründet oder sich einem solchen angeschlossen haben, müssen einen Beleg der Existenz ihres Unternehmens vorlegen. Erfolgreiche Bewerber dürfen normalerweise nur mit Zeitbegrenzung ohne andere Aufenthaltsbedingungen im Schema von 2-2-3 Jahren bleiben.

Die IANG wurde von Anfang an gut aufgenommen und die Bewerbungen steigen von Jahr zu Jahr. Bis Ende 2019 erhielten über 91.000 auswärtige Hochschulabgänger die Bewilligung, nach dem Hochschulabschluss in Hongkong zu bleiben oder dorthin zurückzukehre

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website der Einwanderungsbehörde (Immigration Department’s website).

Sie können weitere Informationen über IANG im Flugblatt (Link zu IAS_Eng.06.02.15.pdf) erhalten, das von der Einwanderungsbehörde zu verschiedenen Zulassungsregelungen für Talente, Fachkräfte und Unternehmer veröffentlicht wurde.

Beschäftigung während des Studiums

Als auswärtiger Student dürfen Sie während Ihrer Studiendauer keiner bezahlten oder unbezahlten Tätigkeit nachgehen. Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen, die auswärtigen Studenten gestatten, praktische Erfahrungen in ihrem jeweiligen Studienbereich in Hongkong zu machen-

Praktikum
  • Auswärtige Studenten von örtlich anerkannten lokalen oder auswärtigen Vollzeitprogrammen auf dem Bachelor-Niveau oder darüber, deren Studiendauer mindestens ein Studienjahr beträgt, können mit dem Studium oder Studienplan in Zusammenhang stehende Praktiken absolvieren, die von den Institutionen, in denen sie studieren, arrangiert oder gutgeheißen werden, wobei diese maximal ein Studienjahr bzw. ein Drittel des jeweiligen akademischen Vollzeitprogramms – was immer kürzer ist - dauern dürfen;
  • Auswärtige Studenten von örtlich anerkannten Vollzeitprogrammen auf dem Subdegree-Niveau mit einer Studiendauer von nicht weniger als zwei Studienjahren können mit dem Studium oder Studienplan in Zusammenhang stehende Pflichtpraktiken absolvieren, die von den Institutionen, in denen sie studieren, arrangiert oder gutgeheißen werden, wobei diese maximal sechs Monate dauern dürfen.

Teilzeitjobs auf dem Campus und Sommerjobs
  • Auswärtige Studenten (ausgenommen Austauschstudenten) von örtlich anerkannten lokalen oder auswärtigen Vollzeitprogrammen auf dem Bachelor-Level oder darüber, deren Studiendauer mindestens ein Studienjahr beträgt, können während der Dauer ihres begrenzten Aufenthalts
    • über das Jahr hinweg einen Teilzeitjob auf dem Campus für maximal 20 Wochenstunden ausüben, und
    • während der Sommermonate vom 1. Juni bis zum 31. August (beide Daten eingeschlossen) unbeschränkt hinsichtlich der Arbeitsstunden und des Orts einer Beschäftigung nachgehen.