Einreise von Angehörigen von auswärtigen Studenten
Unter der herrschenden Richtlinie für Angehörige können auswärtige Studenten, die zu einem örtlichen Vollzeitstudium auf dem Bachelor-Niveau oder einem postgraduierten Programm in einer Institution zugelassen sind, die örtliche Abschlüsse verleihen, darum ansuchen, ihren Ehepartner oder den anderen Partner in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, gleichgeschlechtlichen zivilrechtlichen Partnerschaft, „gleichgeschlechtlichen Ehe“, heterosexuellen Lebenspartnerschaft oder heterosexuellen zivilrechtlichen Partnerschaft, die sie gemäß der zum Zeitpunkt der am Ort der Feierlichkeit geltenden Gesetze und mit dem Status, der gesetzlich und offiziell von den örtlichen Behörden am Ort der Feierlichkeit anerkannt wird, eingegangen sind [Hinweis], und ihre unverheirateten unterhaltsberechtigten Kinder unter 18 in das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong zu holen. Unter der herrschenden Richtlinie können Angehörige, deren Sponsoren in das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong zugelassen wurden, im Sonderverwaltungsgebiet Hongkong ein Studium aufnehmen, aber es ist ihnen untersagt, im Sonderverwaltungsgebiet Hongkong eine Beschäftigung aufzunehmen, außer sie haben vorher die Erlaubnis vom Direktor für Einwanderung eingeholt.Natürlich müssen auswärtige Studenten und ihre Familienangehörigen allen Anforderungen der Einwanderungsbehörde nachkommen. Wenn Sie mehr über die Einwanderungspolitik wissen wollen, sehen Sie sich die Webseite der Einwanderungsbehörde an.
Hinweis:
Zur Beseitigung jeglicher Zweifel bedeuten die oben verwendeten Termini „Lebenspartnerschaft“ und „zivilrechtliche Partnerschaft”eine legale Einrichtung, die einer Beziehung zwischen Ehepartnern in einer Ehe nahekommt. Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, gleichgeschlechtliche zivilrechtliche Partnerschaft , „gleichgeschlechtliche Ehe“, heterosexuelle Lebenspartnerschaft oder heterosexuelle zivilrechtliche Partnerschaft, die nach geltenden Gesetze außerhalb von Hongkong geschlossen werden, sind nur auf Beziehungen beschränkt, die rechtlich und offiziell an den Orten der Feierlichkeit Gültigkeit haben. Solche Beziehungen haben normal die folgenden Eigenschaften: (a) das Eingehen und die Auflösung der Beziehung werden von der Gesetzgebung des Orts bestimmt, wo die Beziehung eingegangen wird; (b) die Beziehung muss von einer zuständigen Behörde registriert werden, die von der Gesetzgebung des Ortes bestimmt wird, wo sie eingegangen wird; (c) die Registrierung wird mit einem schriftlichen Instrument von einer zuständigen Behörde vorgenommen; und (d) die Parteien in der Beziehung haben eine gegenseitige Verpflichtung zu einem gemeinsamen Leben unter Ausschluss anderer auf dauerhafter Basis ähnlich wie bei Ehepartnern. Solche Beziehungen schließen nicht De-facto-Ehepartner, zusammenlebende Partner, Verlobter/Verlobte etc. Ein
Zur Beseitigung jeglicher Zweifel bedeuten die oben verwendeten Termini „Lebenspartnerschaft“ und „zivilrechtliche Partnerschaft”eine legale Einrichtung, die einer Beziehung zwischen Ehepartnern in einer Ehe nahekommt. Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, gleichgeschlechtliche zivilrechtliche Partnerschaft , „gleichgeschlechtliche Ehe“, heterosexuelle Lebenspartnerschaft oder heterosexuelle zivilrechtliche Partnerschaft, die nach geltenden Gesetze außerhalb von Hongkong geschlossen werden, sind nur auf Beziehungen beschränkt, die rechtlich und offiziell an den Orten der Feierlichkeit Gültigkeit haben. Solche Beziehungen haben normal die folgenden Eigenschaften: (a) das Eingehen und die Auflösung der Beziehung werden von der Gesetzgebung des Orts bestimmt, wo die Beziehung eingegangen wird; (b) die Beziehung muss von einer zuständigen Behörde registriert werden, die von der Gesetzgebung des Ortes bestimmt wird, wo sie eingegangen wird; (c) die Registrierung wird mit einem schriftlichen Instrument von einer zuständigen Behörde vorgenommen; und (d) die Parteien in der Beziehung haben eine gegenseitige Verpflichtung zu einem gemeinsamen Leben unter Ausschluss anderer auf dauerhafter Basis ähnlich wie bei Ehepartnern. Solche Beziehungen schließen nicht De-facto-Ehepartner, zusammenlebende Partner, Verlobter/Verlobte etc. Ein